Arbeits- und sozialrechtliche Betreuung
 


Arbeits- und sozialrechtliche Betreuung

Das Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht stellt heute nicht nur eine sehr komplexe, sondern auch eine ständig im Wandel begriffene Rechtsmaterie dar. Gerade in der krisenhaften Situation der Bauwirtschaft, in der die Unternehmen in vielen Bereichen einem enormen Druck ausgesetzt sind, bietet das umfassende Betreuungsangebot des Baugewerbeverbandes Rheinland-Pfalz den Betrieben eine wichtige Hilfestellung.
Ein besonderer Stellenwert kommt dabei der schnellen, unbürokratischen und vor allem fundierten Beratung zu, die bei rechtzeitiger Inanspruchnahme kostenträchtige Fehlentwicklungen vermeiden hilft. Im Blickpunkt stehen dabei nicht nur die Voraussetzungen von betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen, sondern vielmehr auch z.B. die korrekte Abmahnung, Verhalten bei Krankheit des Arbeitnehmers bis hin zu Fragen des gesamten Bautarifrechts wie Arbeitszeitflexibilisierung, Saisonkurzarbeitergeld, 13. Monatseinkommen usw.

Darüber hinaus bildet die kostenlose Übernahme von Prozessvertretungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten, auch in der zweiten Instanz, ein in der Praxis bedeutsames Leistungsangebot, das von den Betrieben rege wahrgenommen wird.

Bei Arbeitskämpfen gewähren wir den Betriebsinhabern finanzielle Unterstützung aus unserem Streikfonds.
 
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